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22.06.2023 Bach ohne Bett - Gefahr aus dem Wingert

Foto: dpa

Liebe Bürgerinnen und Bürger Bretzenheims,

wir haben alle noch die Bilder von dem Hochwasserdesaster nach dem Starkregenereignis im Rheinland im Kopf. Es wird irgendwo irgendwann wieder passieren. Die Wahrscheinlichkeit wird von Jahr zu Jahr größer. Dabei muss kein Bach oder Fluss in unmittelbarer Nähe sein, um einen arg in Bedrängnis bringen zu können (s. Foto). Es genügen unkontrolliert hangabwärts fließende Wassermassen - das hatten wir bereits mal in den 1960er Jahren - viele Bretzenheimer können davon noch erzählen. Wir sollten uns mit dem Thema beschäftigen und die Möglichkeiten des Selbstschutzes ausloten. Hier hilft uns ein Stück weit der Vortrag der Fa. Pecher zum Hochwasserschutz- und Starkregenvorsorgekonzept für Bretzenheim.

Nachtrag zum Vortrag am 29.06.23:

Die nur etwa 4 Dutzend Besucher haben gezeigt, dass Sensibilisierung, Selbstschutz und Vorsorge bei den Bretzenheimern nicht an erster Stelle steht. Dabei hat sich vor dem Gesetz jede Person vor Hochwasser zu schützen, nicht die Gemeinde ihre Bürger. Nach § 5 des Wasserhaushaltsgesetzes, Abs. 2, ist jede Person „im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.“ Das Land lässt sich diese Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte mehrere Millionen kosten. Das hat bislang kein anderes Bundesland in dieser Höhe getan.   

Die Daheimgebliebenen haben versäumt, dass sie im Rahmen des Vortrags, die Möglichkeit gehabt hätten, das Ingenieurbüro auf Schwachstellen im Abfluss von Oberflächen- oder Hangwassern im Ort hinzuweisen oder Fragen zu stellen. Vor dem Gesetz hat die Gemeinde damit ihre Schuldigkeit getan. Nach einem folgenreichen Starkregenereignis können die Bürger bei Schäden nicht die Verantwortung bei der Gemeinde suchen. In diesem Zusammenhang ist noch einmal zu erwähnen, dass das Mitteilungsblatt die alleinige, amtliche Kommunikation der Gemeinde darstellt - kein Facebook, kein Instagram und auch keine Webseite. Wobei durchaus bekannt sein sollte, dass das Mitteilungsblatt über die Webseite der VG auch online gelesen werden kann.